Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Goitzsche-Marathon

Stand: Oktober 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter des Goitzsche-Marathons ist der Dachverband Goitzsche Sport und Kultur e. V., Dürener Straße 1, 06749 Bitterfeld-Wolfen – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle im Rahmen des Goitzsche-Marathons angebotenen Lauf-, Walking-, Schüler-, Firmen- und Staffelwettbewerbe, soweit für einzelne Wettbewerbe keine ergänzenden oder abweichenden Regelungen in der jeweiligen Ausschreibung getroffen werden.

Für Wettbewerbe, die nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt werden, gelten ergänzend die für den jeweiligen Wettbewerb anwendbaren Bestimmungen des DLV und der Internationalen Wettkampfregeln (IWR).

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die jeweilige Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen an.

2. Anmeldung und Teilnahmeberechtigung

Die Anmeldung ist verbindlich. Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Alter und gegebenenfalls Startberechtigung, erfüllen.

Die Anmeldung Minderjähriger bedarf der Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Der Veranstalter kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Startnummern, Zeitmesssysteme und sonstige persönliche Startunterlagen dürfen nur von der angemeldeten Person genutzt werden. Eine Weitergabe oder Übertragung des Startplatzes ist nur zulässig, wenn dies vom Veranstalter ausdrücklich ermöglicht oder vorher genehmigt wurde.

3. Gesundheit und Eigenverantwortung

Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich und körperlich für den gewählten Wettbewerb geeignet und entsprechend vorbereitet zu sein.

Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Zweifeln an der eigenen Belastbarkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

Teilnehmende sind verpflichtet, gesundheitliche Warnzeichen während des Wettbewerbs ernst zu nehmen und den Anweisungen des Sanitätsdienstes, medizinischen Personals, der Wettkampfleitung und anderer vom Veranstalter eingesetzter Verantwortlicher Folge zu leisten.

Bestehen konkrete Anzeichen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung, kann die weitere Teilnahme aus Sicherheitsgründen untersagt werden.

4. Wettkampfregeln, Strecke und Startnummer

Die vom Veranstalter gekennzeichnete und vorgegebene Wettkampfstrecke ist vollständig zurückzulegen.

Die Startnummer ist während des gesamten Wettbewerbs gut sichtbar und grundsätzlich unverändert zu tragen. Soweit die Startnummer oder ein anderes ausgegebenes System der elektronischen Zeitmessung dient, darf dieses nicht verändert, entfernt oder an eine andere Person weitergegeben werden.

Abkürzungen der Strecke, Manipulationen der Zeitmessung, eine nicht genehmigte Weitergabe der Startnummer, unzulässige Unterstützung oder sonstige erhebliche Verstöße gegen die Ausschreibung oder die anwendbaren Wettkampfregeln können zur Nichtwertung oder Disqualifikation führen.

Den Weisungen der Wettkampfleitung, der Streckenposten, des Sanitätsdienstes, der Polizei und sonstiger vom Veranstalter eingesetzter Personen ist Folge zu leisten.

Soweit Streckenabschnitte nicht vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln und die Anweisungen der eingesetzten Ordnungskräfte.

5. Sicherheit und Verhalten

Jeder Teilnehmende hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmende, Helfer, Zuschauer und sonstige Personen nicht gefährdet oder unangemessen behindert werden.

Das Begleiten von Teilnehmenden durch Fahrräder, E-Scooter, Inlineskates oder vergleichbare Fortbewegungsmittel auf der Wettkampfstrecke ist nicht zulässig, sofern es nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt wurde.

Zugelassene Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen sowie ausdrücklich ausgeschriebene Wettbewerbsformen bleiben hiervon unberührt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen bei einer konkreten Gefährdung der Sicherheit, bei grob unsportlichem Verhalten oder erheblichen Regelverstößen vom Wettbewerb auszuschließen.

6. Verpflegung und Getränke

Soweit für den jeweiligen Wettbewerb die Wettkampfregeln des DLV bzw. die Internationalen Wettkampfregeln Anwendung finden, gelten für die Aufnahme von Getränken und Verpflegung die dort vorgesehenen Bestimmungen.

Während des Wettbewerbs dürfen Wasser und Verpflegung an den vom Veranstalter eingerichteten offiziellen Getränke-, Erfrischungs- und Verpflegungsstellen aufgenommen werden.

Teilnehmende dürfen Wasser und Verpflegung selbst mitführen, sofern diese vom Start an mitgeführt oder zuvor an einer offiziellen Station aufgenommen bzw. erhalten wurden.

Eigene Verpflegung, die während des Wettbewerbs durch andere Personen angereicht werden soll, ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter und ausschließlich innerhalb einer hierfür vorgesehenen offiziellen Verpflegungsstelle zulässig.

Die Annahme von Getränken oder Verpflegung durch Zuschauer, Betreuer oder andere nicht autorisierte Personen außerhalb der offiziellen Verpflegungsstellen ist bei Wettbewerben, für die die entsprechenden DLV-/IWR-Regeln gelten, nicht zulässig.

Bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, insbesondere großer Hitze, kann die Wettkampfleitung zusätzliche offizielle Wasser-, Erfrischungs- oder Verpflegungsstellen sowie Wassersprühstellen einrichten.

Entsprechende Änderungen können vor der Veranstaltung über die Veranstaltungswebsite oder per E-Mail sowie am Veranstaltungstag insbesondere durch Aushang im Meldebüro, durch Durchsage oder durch Hinweise der Wettkampfleitung bekannt gegeben werden.

7. Änderungen aus Sicherheits- oder Organisationsgründen

Der Veranstalter kann Startzeiten, Streckenführung, Start- und Zielbereiche, Versorgungsstellen oder andere organisatorische Einzelheiten ändern, wenn dies insbesondere aufgrund von Witterung, Gefahrenlagen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsmaßnahmen oder anderen erheblichen Umständen erforderlich ist.

Soweit die Sicherheit der Teilnehmenden dies verlangt, kann ein Wettbewerb verkürzt, unterbrochen, verspätet gestartet oder vorzeitig beendet werden.

Die Wettkampfleitung kann insbesondere bei außergewöhnlicher Hitze, Sturm, Gewitter, Unwetter, Hochwasser oder anderen Gefahrenlagen angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.

Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.

8. Absage der Veranstaltung

Muss die Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden, richten sich etwaige Ansprüche der Teilnehmenden nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Eine pauschale Freizeichnung des Veranstalters für sämtliche Fälle einer Veranstaltungsabsage findet nicht statt.

9. Nichtantritt, Abbruch und Ummeldung

Tritt ein angemeldeter Teilnehmender aus persönlichen Gründen nicht an oder beendet er den Wettbewerb vorzeitig, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Ummeldungen, Änderungen der gemeldeten Strecke oder die Übertragung eines Startplatzes richten sich nach den in der Ausschreibung veröffentlichten Möglichkeiten und Fristen.

Bei einer Online-Anmeldung besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen mit einem festgelegten Termin ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

Teilnehmende tragen im gesetzlich zulässigen Umfang die Verantwortung für sporttypische Risiken, die sich aus der Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb ergeben.

Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Sportgeräte oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Verwahrung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Zeitmessung, Wertung sowie Start- und Ergebnislisten

Zur Durchführung des Wettbewerbs werden die für Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Zeitmessung, Wertung und Ergebnisdarstellung erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Hierzu können insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr bzw. Altersklasse, Verein oder Team, Startnummer, gewählter Wettbewerb, Laufzeit und Platzierung gehören.

Die für die sportliche Durchführung erforderlichen Daten können in Start- und Ergebnislisten sowie in Online-Ergebnissen und Urkunden veröffentlicht werden.

Zur Durchführung der Anmeldung, Zahlungsabwicklung, Zeitmessung und Ergebnisdarstellung können vom Veranstalter eingesetzte Dienstleister eingebunden werden.

Einzelheiten über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Veranstalters.

12. Foto-, Film- und Videoaufnahmen

Im Rahmen des Goitzsche-Marathons werden durch den Veranstalter, beauftragte Fotografen, Medienvertreter und gegebenenfalls weitere berechtigte Personen Foto-, Film- und Videoaufnahmen angefertigt.

Diese können zur Berichterstattung und Dokumentation der Veranstaltung insbesondere auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Veranstalters, in Pressemedien sowie in Informations- und Werbematerialien über die Veranstaltung verwendet werden, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

Soweit für bestimmte Aufnahmen oder Verwendungszwecke eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Bei der Veröffentlichung werden die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei Aufnahmen Minderjähriger.

Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Widerspruchsmöglichkeiten und Ansprechpartnern enthält die Datenschutzerklärung bzw. der Datenschutzhinweis für Foto- und Videoaufnahmen.

13. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Informationen nach Art. 13 DSGVO, insbesondere über den Verantwortlichen, die jeweiligen Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer sowie die Rechte der betroffenen Personen, werden in einer gesonderten Datenschutzinformation bereitgestellt.

Die Datenschutzhinweise sind unter

https://www.goitzsche-marathon.eu/datenschutz

abrufbar und liegen bei Nachmeldungen vor Ort zur Einsichtnahme bereit.

14. Schlussbestimmungen

Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die jeweilige Ausschreibung und, soweit anwendbar, die einschlägigen Wettkampfbestimmungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.